Zurück zu den Rubriken

Welche Verantwortung trägt der Versender?

Der Versender muss vom Vorhandensein von Gefahrgütern wissen und dies anzeigen, und er muss sich vergewissern, dass diese im Zielland akzeptiert werden; er muss zudem den Inhalt beschreiben, ihn verpacken, kennzeichnen und etikettieren und muss die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.

Wenn er sich bezüglich der genauen Art des Inhalts nicht sicher ist, muss er entsprechende Informationen beim Verkäufer oder Hersteller einholen.

Brauchen Sie noch Hilfe?

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.

Postämter

Suchen Sie einen Postämter in Ihrer Nähe.