Erklärung zur Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Post luxembourg" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.post.lu/.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige Alternativtexte fehlen möglicherweise in den Bildern
  • Einige dekorative Bilder verfügen über alternativen Text, obwohl dies nicht der Fall sein sollte.
  • Einige Frames haben keinen passenden Wortlaut
  • Einige Informationen werden nur durch die Farbe gegeben
  • Einige Farbkontraste könnten unzureichend sein
  • Einige Videos verfügen möglicherweise nicht über eine wörtliche Transkription
  • Einige Linktitel sind nicht explizit
  • Einige Seiten enthalten Komponenten oder Funktionen, die nicht mit unterstützenden Technologien kompatibel sind (Schaltflächen, Registerkarten, Listen, Karussell, Optionsfelder, Fortschrittsbalken, Fokus).
  • Einige Tastatursteuerungen sind nicht korrekt
  • Einige Seiten enthalten Elemente, die Funktionen auslösen, die den Kontext verändern, ohne dass der Benutzer dies vorhersehen kann.
  • Einige Seiten enthalten Warn-, Bestätigungs- oder Protokollierungsmeldungen, die keine geeigneten Rollen verwenden (Warnung, Information usw.).
  • Einige Seiten enthalten Wörter ausländischen Ursprungs, die Sprachangaben erfordern.
  • Einige Seiten haben keinen ausreichend relevanten Titel.
  • Einige Seiten haben eine inkonsistente Titelstruktur.
  • Einige Seiten enthalten Tags, die nur zum Erstellen von Präsentationseffekten verwendet werden.
  • Einige Seiten bieten keine konsistente Dokumentstruktur.
  • Einige Seiten enthalten in Listenform dargestellte Inhalte, die keine oder nur unzureichende HTML-Listenelemente verwenden.
  • Einige Benutzer mit Sehbehinderungen oder kognitiven Störungen (z. B. Legastheniker) müssen die Darstellung der Seiten mit ihrer eigenen Formatierung anpassen. Dies ist problemlos möglich, wenn die Website zur Formatierung ausschließlich CSS-Stylesheets verwendet. Die Verwendung von HTML-Formatierungsattributen und -Tags macht diese Anpassungen komplizierter, wenn nicht sogar unmöglich.
  • Einige Seiten enthalten Inhalte mit Informationen, die mit CSS eingefügt werden, ohne dass der Benutzer über entsprechende Informationen verfügt.
  • Einige sehbehinderte Menschen, auch Menschen mit Leseschwierigkeiten wie Legasthenikern, müssen die Größe des Textes auf dem Bildschirm anpassen.
  • Einige Seiten enthalten Elemente, für die die visuelle Fokusanzeige deaktiviert ist.
  • Einige Seiten enthalten nur Angaben zur Form, Größe oder Position.
  • Für bestimmte Seiten sind die Inhalte unter eingeschränkten Konsultationsbedingungen nicht einsehbar.
  • Einige Benutzer, wie z. B. Blinde, greifen auf Formularfelder zu, ohne die sie umgebenden Texte lesen zu können, andere haben möglicherweise Probleme, Feldtitel (Beschriftungen) zu verstehen, und schließlich müssen Sprachsteuerungsbenutzer in der Lage sein, ein Feld zu erreichen, indem sie das Sichtbare sagen Etikett.
  • Einige Seiten enthalten Formularfelder und Beschriftungen, die nicht nebeneinander liegen.
  • Einige Seiten enthalten Formularfelder, die gruppiert und mit einer Beschriftung verknüpft werden müssen.
  • Einige Seiten enthalten falsch verwendete Pflichtfeldangaben, fehlende oder irrelevante Pflichtformatangaben, fehlende tatsächliche Eingabebeispiele in Fehlermeldungen oder Hilfe- oder Fehlermeldungen, die sich nicht auf die betroffenen Felder beziehen.
  • Einige Seiten enthalten Felder, für die die Art des Eintrags nicht angegeben ist.
  • Einige Seiten bieten keinen Schnellzugriffslink zu funktionalen Inhalten oder eine Schnellzugriffshilfe für große Bereiche der Seite.
  • Einige Seiten bieten hinsichtlich Inhalt und Funktionalität keinen einheitlichen Tab-Pfad.
  • Auf einigen Seiten werden Office-Dokumente zum Herunterladen angeboten, die Informationen enthalten, die auf den Seiten oder Bildschirmen fehlen, und für die es keine zugängliche Alternative gibt.
  • Der Vergleicher ist nicht zugänglich und es ist nicht möglich, seinen Inhalt einzusehen, insbesondere nicht, wenn ein Screenreader verwendet wird. Das Problem liegt im Wesentlichen in der Strukturierung des Inhalts. Es sind mehrere Korrekturlösungen möglich, es ist jedoch schwierig, sich für die Lösung zu entscheiden, ohne Ihre technischen Einschränkungen im Detail zu kennen.

Barrierefreiheits-Funktionen

Post Luxembourg bietet keine speziellen Funktionen an

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. April 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Access42“ vorgenommenen Bewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 15/09/2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@post.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und uns die betreffende Seite angeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.