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Gibt es Anweisungen für die Verpackung gefährlicher Waren?

Bei der Verpackung gefährlicher Güter:

  • müssen Verpackungen verwendet werden, die für den Versand von scharfkantigen Gegenständen gepolstert sind,
  • muss ein Umverpackungskarton verwendet werden, der für das Gewicht des Inhalts ausreichend stabil ist,
  • muss gegebenenfalls die Aufschrift „ZERBRECHLICH“ oder „VERDERBLICH“ aufgebracht werden,
  • müssen der Name und die Adresse des Absenders gut lesbar auf der Umverpackung angegeben sein,
  • müssen zerbrechliche Gegenstände separat mit Luftpolsterfolie oder Styropor geschützt werden, die mindestens 5 cm dick sind,
  • müssen alle Öffnungen der Verpackung fest mit Klebeband verschlossen sein,
  • müssen die Enden von scharfkantigen Klammern flach anliegen und mit Klebeband abgedeckt sein.

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Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.

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