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Welche Kennzeichnungen und Etiketten sind für den Transport von Gefahrgütern vorgeschrieben?

Beim Transport von Gefahrgütern:

  • muss ein Etikett mit der Adresse des Empfängers und des Absenders angebracht werden,
  • müssen die je nach Art der Waren vorgeschriebenen Etiketten und/oder Kennzeichnungen angebracht werden,
  • muss für jede internationale Sendung außerhalb der EU eine Zollerklärung abgegeben werden.

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Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.

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