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Während meiner Abwesenheit habe ich eine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten erhalten; was soll ich tun?

Wenn eine Benachrichtigungskarte in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde, gelten für Ihre Sendung folgende Fristen:

Ein Einschreiben oder eine andere registrierte Sendung (etwa ein Päckchen mit Nachverfolgung) werden 15 Tage in einer Verkaufsstelle aufbewahrt.

Eine gerichtliche Zustellung wird sieben Tage in einer Verkaufsstelle aufbewahrt.

Folgende Dokumente fallen in die Kategorie „gerichtliche Zustellung“:

  • Gerichtliche Zustellung in Strafsachen
  • Ladung/Benachrichtigung/Einberufung in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten
  • Benachrichtigung/Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit direkten Steuern
  • Benachrichtigung/Einberufung im Zusammenhang mit der Sozialversicherung
  • Benachrichtigung/Einberufung des Verwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs

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Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.

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