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Versand
- Wie erfahre ich, wie hoch das Porto für meine Sendung ist?
- Wie frankiert man richtig?
- Wie bereite ich ein Einschreiben vor?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Einschreiben mit oder ohne Rückschein?
- Kann ich mein Einschreiben vor dem Besuch einer Filiale vorbereiten?
- Für welche Sendungen ist die Einschreiben-Option verfügbar?
- Wo kann ich ein Einschreiben erwerben und aufgeben?
- Kann ich ein Einschreiben online versenden?
- Was ist die Schablone?
- Wie verwendet man die Schablone?
- Wie kann ich meine Post für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren lassen?
- Wie kann ich die Postlagerung beenden, wenn ich früher aus dem Urlaub zurückkomme?
- Während meiner Abwesenheit habe ich eine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten erhalten; was soll ich tun?
- Wann kann ich benachrichtigt werden?
- Welche Frist muss bei der Beantragung einer Postlagerung eingehalten werden?
Während meiner Abwesenheit habe ich eine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten erhalten; was soll ich tun?
Wenn eine Benachrichtigungskarte in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde, gelten für Ihre Sendung folgende Fristen:
Ein Einschreiben oder eine andere registrierte Sendung (etwa ein Päckchen mit Nachverfolgung) werden 15 Tage in einer Verkaufsstelle aufbewahrt.
Eine gerichtliche Zustellung wird sieben Tage in einer Verkaufsstelle aufbewahrt.
Folgende Dokumente fallen in die Kategorie „gerichtliche Zustellung“:
- Gerichtliche Zustellung in Strafsachen
- Ladung/Benachrichtigung/Einberufung in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten
- Benachrichtigung/Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit direkten Steuern
- Benachrichtigung/Einberufung im Zusammenhang mit der Sozialversicherung
- Benachrichtigung/Einberufung des Verwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.