Was geschieht nach Einreichung des Antrags?
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Mietkaution
- Wie erhalte ich eine Mietkaution?
- Was geschieht nach Einreichung des Antrags?
- Wie mache ich einen Anspruch auf die Mietkaution geltend?
- Was passiert, wenn der Vermieter einen Anspruch aus der Mietkaution geltend macht?
- Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
- Kann ich eine Mietkaution beantragen, wenn ich noch nicht nach Luxemburg gezogen bin?
- Welchen Zweck erfüllt eine Mietkaution für den Vermieter?
- Welcher Betrag kann vom Mieter verlangt werden?
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- Wie kann ich die Garantie im Falle eines Problems in Anspruch nehmen?
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- Muss ich die Inanspruchnahme der Garantie begründen?
- Deckt die Mietkaution ausstehende Mieten ab?
Was geschieht nach Einreichung des Antrags?
Der Antrag wird von unseren Dienststellen geprüft. Sobald der Antrag genehmigt wurde:
- erhält der Mieter über den sicheren Nachrichtenkanal eine Bestätigung, dass die Mietkaution eingerichtet wurde
- erhält der Vermieter per POST eine Bestätigung über die Mietkaution
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 (kostenlose Nummer im Inland) oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland) montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.