Wie kann man eine Mietkaution zurückerhalten?
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Mietkaution
- Wie erhalte ich eine Mietkaution?
- Was geschieht nach Einreichung des Antrags?
- Wie mache ich einen Anspruch auf die Mietkaution geltend?
- Was passiert, wenn der Vermieter einen Anspruch aus der Mietkaution geltend macht?
- Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
- Kann ich eine Mietkaution beantragen, wenn ich noch nicht nach Luxemburg gezogen bin?
- Welchen Zweck erfüllt eine Mietkaution für den Vermieter?
- Welcher Betrag kann vom Mieter verlangt werden?
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- Wie kann ich die Garantie im Falle eines Problems in Anspruch nehmen?
- Wie kann ich die Garantie im Falle eines Problems in Anspruch nehmen?
- Muss ich die Inanspruchnahme der Garantie begründen?
- Deckt die Mietkaution ausstehende Mieten ab?
Wie kann man eine Mietkaution zurückerhalten?
Die Mietkaution kann am Ende des Mietverhältnisses zurückerstattet werden. Dazu muss (per sicherem Nachrichtenversand oder am Schalter) ein vom Vermieter mitunterzeichneter Antrag auf Freigabe der Gelder eingereicht werden. Das Formular für den Freigabeantrag finden Sie am Ende der folgenden Seiten:
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