Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Am Ende des Mietverhältnisses kann der Begünstigte (Vermieter) die gesperrten Gelder freigeben, indem er ein Freigabeformular einreicht, sofern keine Schäden oder Mietrückstände vorliegen.

Sie können den vom Begünstigten (Vermieter) unterzeichneten Antrag über den sicheren Nachrichtenversand oder in einem Postbüro einreichen.

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 (kostenlose Nummer im Inland) oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland) montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

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