Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
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Mietkaution
- Wie erhalte ich eine Mietkaution?
- Was geschieht nach Einreichung des Antrags?
- Wie mache ich einen Anspruch auf die Mietkaution geltend?
- Was passiert, wenn der Vermieter einen Anspruch aus der Mietkaution geltend macht?
- Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
- Kann ich eine Mietkaution beantragen, wenn ich noch nicht nach Luxemburg gezogen bin?
- Welchen Zweck erfüllt eine Mietkaution für den Vermieter?
- Welcher Betrag kann vom Mieter verlangt werden?
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- Wie kann ich die Garantie im Falle eines Problems in Anspruch nehmen?
- Wie kann ich die Garantie im Falle eines Problems in Anspruch nehmen?
- Muss ich die Inanspruchnahme der Garantie begründen?
- Deckt die Mietkaution ausstehende Mieten ab?
Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
Am Ende des Mietverhältnisses kann der Begünstigte (Vermieter) die gesperrten Gelder freigeben, indem er ein Freigabeformular einreicht, sofern keine Schäden oder Mietrückstände vorliegen.
Sie können den vom Begünstigten (Vermieter) unterzeichneten Antrag über den sicheren Nachrichtenversand oder in einem Postbüro einreichen.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 (kostenlose Nummer im Inland) oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland) montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.