Wenn der Benutzer an bestimmten Zielorten keine Verbindung zum Netzwerk eines Betreibers herstellen konnte, mit dem POST Telecom aus Abdeckungsgründen eine Roaming-Vereinbarung abgeschlossen hat, ist die Herstellung von Anrufen/SMS/MMS oder des Internetzugangs nicht möglich.
Für den Fall, dass ein ausländischer Betreiber nicht das „CAMEL2“-Protokoll mit POST Telecom verwendet, kann die Verkehrskontrolle nicht in Echtzeit durchgeführt werden; Die Konsequenzen sind wie folgt:

  • Angaben zum Verbrauch dürfen auf MyPost nur zeitverzögert angezeigt werden;
  • Ausgehende Kommunikation wird nach dem Pay-as-you-use-Prinzip abgerechnet und ist nicht im Verbrauchspool enthalten.
  • Das Blockieren ausgehender Anrufe/SMS/MMS funktioniert nicht, auch wenn die Option „Blockierter Plan“ aktiviert ist;
  • Zusätzliche Gebühren, die der örtliche Betreiber für bestimmte Sondernummern erhebt, die von POST nicht in Echtzeit identifiziert werden können, werden auf die POST-Rechnung für die betreffenden Anrufe/SMS/MMS umgelegt; Mit „Sondernummern“ meinen wir Nummern vom Typ x800x, x900x, verkürzte Nummern, aber auch Nummern mit der im jeweiligen Land üblichen Länge, für die der örtliche Betreiber zusätzliche Gebühren erhebt, manchmal sogar dann, wenn die Nummer als kostenlos für lokale Benutzer im Land beworben wird betroffen;
  • Ausgehende Anrufe von Nummern, auf denen die Option „Kommunikationsaufzeichnung“ aktiviert ist, sind nicht zulässig.