Tod eines Angehörigen

Wir begleiten Sie bei allen nötigen Schritten im Zusammenhang mit den POST-Diensten, die der Verstorbene abgeschlossen hat.

Welche Schritte sind jetzt zu unternehmen?

Der Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden beim Standesamt der Gemeindeverwaltung des Todesortes gemeldet werden, um die Sterbeurkunde zu erhalten.

Um Sie bei den Schritten mit POST zu unterstützen, senden Sie uns bitte die Sterbeurkunde und Ihren Kontaktdaten zu, entweder:

  • durch Ausfüllen des Online-Formulars
  • per E-Mail an : contact.deces@post.lu
  • per Post an : POST Luxembourg, Traitement successions, 38 place de la gare, L-1616 Luxembourg.
  • in einer unserer Verkaufsstellen (Postamt, Telekom-Shop, Espace POST).

Bei Fragen können Sie uns auch unter der kostenlosen Nummer 8002 8004 oder aus dem Ausland unter +352 2424 8004 anrufen.

Nach Erhalt der Sterbeurkunde werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Sie als Erbe einen Nachsendeauftrag oder einen Verwahrungsauftrag für die Post des Verstorbenen erteilen möchten, gehen Sie zu einer unserer Verkaufsstellen (Postamt, Telekom-Shop, Espace POST) und bringen Sie Ihren Personalausweis sowie eine Notariatsurkunde oder eine von der Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA ausgestellte Bescheinigung mit, in der die Namen der Erben angegeben sind.

Nach Erhalt einer Sterbeurkunde sind wir gesetzlich verpflichtet, die Bankkonten des Verstorbenen zu sperren. Erfahren Sie mehr über die Sperrung:

Für ein individuelles Konto:

  • das Konto wird mitsamt den Lastschriften und Daueraufträgen gesperrt.
  • der Empfang von Geldern/Überweisungen bleibt aktiv.
  • Zahlungs- und Kreditkarten werden gesperrt.
  • alle Vollmachten werden annulliert
  • der Zugriff auf die Anwendung EBOO wird annulliert
  • die Zahlung von Rechnungen für die letzte Versorgung und Beerdigungskosten ist möglich, indem Sie uns die Originale per Post zusenden.

Bei einem Gemeinschaftskonto:

  • das Konto wird nicht gesperrt 
  • Einzugsermächtigungen und Daueraufträge bleiben aktiv.
  • der Empfang von Geldern/Überweisungen bleibt aktiv
  • die Zahlungs- und Kreditkarten sind nicht gesperrt
  • der Zugriff auf die Anwendung EBOO wird nicht annulliert

Die Übernahme des Gemeinschaftskontos ist zwischen verheirateten Personen möglich, indem sie das Übernahmeformular ausfüllen und eine Notariatsurkunde oder eine von der Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer ausgestellte Bescheinigung beifügen.

Für die Schließung eines Bankkontos benötigen Sie ein ausgefülltes Schließungsformular, eine Notariatsurkunde oder ein von der Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer ausgestelltes Zertifikat, das die Namen der Erben angibt, sowie eine Kopie des Personalausweises jedes Erben.

Nützliche Informationen

Innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod muss eine Erbschaftserklärung bei der Verwaltung für Registrierung, Domänen und Mehrwertsteuer abgegeben werden, wobei die folgenden Dokumente vorzulegen sind:

  • eine vollständige Kopie der Sterbeurkunde ;
  • einen Katasterauszug im Falle von Immobilienvermögen, der bei der Verwaltung für Kataster und Topographie zu beantragen ist ;
  • im Falle eines Ehevertrags eine von einem Notar ausgestellte Notariatsurkunde.

Wenn sich der rechtmäßige Wohnsitz der verstorbenen Person in einem Grenzland befindet, finden Sie unter den folgenden Links weitere Einzelheiten zu den Schritten, die Sie unternehmen müssen, um das Nachlassdokument zu erhalten:

  • Zuständige Krankenkasse (CMFEP, CNS, CFL medizinische Selbsthilfe, CMFEC).
  • Sterbekasse (Caisse de décès)
  • Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse Nationale d'Assurance Pension (CNAP))
  • Versicherungsgesellschaft(en)
  • Ihr/e Notar/in
  • Bankinstitut(e)
  • Versorger für Strom, Gas,
  • Ihre Gemeinde für Wasser, Müll, ...
  • Abonnement von Zeitungen und Zeitschriften
  • Nationale Gesellschaft für Automobilverkehr (SNCA.lu)
  • Vermieter der Wohnung des Verstorbenen
  • Arbeitgeber
  • Konsulat/Botschaft für -ausländische Staatsangehörige

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch auf der Website : https://guichet.public.lu/fr/citoyens/famille/deces-disparition/deces-proche/declaration-deces.html