Warum beträgt die Mehrwertsteuer 3 % für TV und 17 % für andere Dienstleistungen?

TV-Dienste gelten als kulturelle und bildungsbezogene Dienstleistungen und profitieren daher von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 %, im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen, die dem regulären Satz von 17 % unterliegen.

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