Vérification des bénéficiaires
Empfänger-verifizierung
„Verification of Payee“ (VoP) überprüft automatisch den Namen des Empfängers vor der Ausführung Ihrer Überweisungen.


Ein automatischer Schutz
Für jeden Empfänger – ob alt oder neu hinzugefügt – und für alle Ihre Überweisungen wird VoP angewendet. Eine VoP-Warnung? Kein Problem, überprüfen Sie einfach Ihre Empfänger für mehr Sicherheit.
Häufige Fragen zu VoP
Sicherheit – VoP stärkt den Kampf gegen Betrug (Identitätsdiebstahl, falsche Empfänger…).
Weniger Fehler – VoP reduziert das Risiko, einen falschen Namen oder eine falsche IBAN einzugeben.
Sichtbarkeit – Sie werden sofort informiert, ob die eingegebenen Daten stimmig sind oder überprüft werden müssen.
Für jeden neu hinzugefügten Empfänger sowie für alle Ihre Überweisungen (klassisch und sofort) wird die Identität des Empfängers systematisch überprüft. Drei Ergebnisse können auf Ihrem Bildschirm erscheinen: Empfänger bestätigt, Namensähnlichkeit des Empfängers, Empfänger nicht bestätigt.
Nein. VoP informiert Sie lediglich bei Unstimmigkeiten, aber Sie behalten die Entscheidung über die Ausführung der Zahlung.
VoP überprüft den auf dem RIB des Empfängers angegebenen Namen.
Tipp: Bearbeiten Sie den Zahlungsempfänger auf Ihrem eBanking, um den vollständigen Namen wie auf dem RIB des Zahlungsempfängers angegeben einzugeben.
Sehen Sie im RIB oder auf der Rechnung nach dem rechtlichen Namen der Firma neben der IBAN. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie den Empfänger.
Geben Sie den vollständigen Namen einer natürlichen Person oder den rechtlichen Namen einer Firma ein, wie auf dem RIB des Zahlungsempfängers angegeben, um Warnungen oder Verwirrung zu vermeiden.
oP, eingeführt durch die europäische Verordnung (EU) 2024/886, betrifft zunächst Euro-Zahlungen im SEPA-Raum (daher SEPA-Überweisungen, SEPA-Sofortzahlungen, SEPA-Lastschriften).
SEPA = 27 EU-Mitglieder + Nicht-EU-EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) + Schweiz + Monaco + San Marino + Andorra + Vatikan + Vereinigtes Königreich
Wenn VoP eine Unstimmigkeit zwischen Name und RIB meldet, handelt es sich nicht zwangsläufig um Betrug. VoP prüft nur die Übereinstimmung zwischen dem vom Absender angegebenen Namen und dem tatsächlichen Namen des Empfängers, wie von seiner Bank registriert.
Bei „Ungültiger Begünstigter“ empfehlen wir, die Informationen mit dem Empfänger zu überprüfen.
Im Zweifelsfall und wenn keine Überprüfung mit dem Empfänger möglich ist, empfehlen wir, keine Überweisung an einen nicht identifizierten Empfänger durch VoP vorzunehmen.
Verwendung von VoP mit MultiLine
Mit der Einführung von ausgehenden Sofortüberweisungen im Oktober wird auch der VoP-Dienst aktiviert. Diese Funktion wird standardmäßig für alle MultiLine-Nutzer aktiviert.
- Anwendungsbereich: VoP gilt sowohl für SEPA-Sammelüberweisungen als auch für einzelne SEPA-Überweisungen.
- Ausführung von Sammelüberweisungen: Wenn VoP eine oder mehrere Unstimmigkeiten erkennt – z. B. teilweise Namensähnlichkeit oder keine Übereinstimmung – erfolgt die Ablehnung oder manuelle Validierung für die gesamte Überweisungsliste. Eine Zusammenfassung zeigt die Unstimmigkeiten, mit detaillierter Ansicht bei Bedarf.
Hinweis: Sobald VoP in MultiLine verfügbar ist, können Sie Ihre Empfängerliste testen, um mögliche Unstimmigkeiten zu identifizieren und zu korrigieren. POST Finance empfiehlt, Ihre Empfängerliste zu aktualisieren.

Häufige Fragen zu MultiLine
VoP wird standardmäßig aktiviert.
Wenn Sie diese VoP-Funktion nicht nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte telefonisch unter 8002 8004 oder per E-Mail an contactpro.finance@post.lu mit.
VoP verhindert keine Überweisungen. Sie können Ihre SEPA-Sammelüberweisungen wie gewünscht ausführen. Wir empfehlen jedoch, die betreffenden Empfänger zu überprüfen und/oder zu aktualisieren.
Dazu müssen Sie die gesamte Liste in MultiLine zurückweisen und die Korrektur vornehmen.
Die Ergebnisse werden in einer Übersichtstabelle dargestellt (z. B. Transaktionen X mit Status 1, Transaktionen Y mit Status 2 usw.), mit detaillierter Ansicht bei Bedarf für jede einzelne Transaktion.
Die Ergebnisse werden auch als CSV-Datei archiviert.
Hinweis: Je nach VoP-Ergebnis ist es nicht möglich, nur ausgewählte Zahlungen aus der Datei zu validieren – die Validierung muss für die gesamte Datei erfolgen oder komplett abgebrochen werden.
Wir empfehlen, zusammengesetzte Namen und Spitznamen korrekt einzugeben und professionelle Empfänger zu bitten, den genauen Namen des Kontoinhabers (rechtliche Bezeichnung) anzugeben, statt des Handelsnamens.
Antworten auf Ihre Fragen zum Kanal SOFiE
Das ist nicht möglich, da VoP nicht anwendbar ist. Dieser Kanal bleibt jedoch für klassische Überweisungen verfügbar.
Für Sofortüberweisungen muss MultiLine verwendet werden.
Nein, über den Kanal SOFiE kann VoP nicht angewendet werden. Für VoP muss MultiLine .
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