Zurück zu den Rubriken
Versand
- Wie erfahre ich, wie hoch das Porto für meine Sendung ist?
- Wie frankiert man richtig?
- Wie bereite ich ein Einschreiben vor?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Einschreiben mit oder ohne Rückschein?
- Kann ich mein Einschreiben vor dem Besuch einer Filiale vorbereiten?
- Für welche Sendungen ist die Einschreiben-Option verfügbar?
- Wo kann ich ein Einschreiben erwerben und aufgeben?
- Kann ich ein Einschreiben online versenden?
- Was ist die Schablone?
- Wie verwendet man die Schablone?
- Wie kann ich meine Post für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren lassen?
- Wie kann ich die Postlagerung beenden, wenn ich früher aus dem Urlaub zurückkomme?
- Während meiner Abwesenheit habe ich eine Benachrichtigungskarte in meinem Briefkasten erhalten; was soll ich tun?
- Wann kann ich benachrichtigt werden?
- Welche Frist muss bei der Beantragung einer Postlagerung eingehalten werden?
Ich habe eine Sendung mit Rückschein verschickt, aber den Nachweis nicht erhalten. Was muss ich tun?
Kommen Sie in eine POST-Filiale Ihrer Wahl und bringen Sie den Einlieferungsschein mit, um einen Nachforschungsantrag zu stellen (Formular CN08).
Sie können sich aber auch telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 8002 8004 mit POST in Verbindung setzen.
Haben Sie weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns unter 8002 8004 oder +352 2424 8004 (aus dem Ausland), montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.