Versenden
Jeder Versand von Waren an einen Bestimmungsort außerhalb der Europäischen Union (Export) - ob per Einschreiben, Paket, einfacher FollowMe-Verfolgung oder normaler Versand ohne Verfolgung - unterliegt einer Reihe von Zollformalitäten.
Es liegt in der Verantwortung des Absenders, zu überprüfen, welche Zolldokumente für den internationalen Versand erforderlich sind..
Der Absender muss diese Dokumente ausfüllen, unterschreiben und auf seine Sendung kleben.
Sendungen in Länder der Europäischen Union
Für Sendungen in eines der 27 europäischen Länder ist es nicht erforderlich, Zolldokumente auszufüllen und beizufügen.
Bitte beachten Sie: Einige Regionen und Gebiete gehören nicht zur Steuerzone der Europäischen Union und erfordern die gleichen Zollformalitäten wie für Sendungen außerhalb der EU.
Sendungen in Länder außerhalb der Europäischen Union
Um der ständigen Entwicklung in der Welt des grenzüberschreitenden Handels gerecht zu werden, die auch verschiedenen Gesetzen unterliegt, hat die Europäische Union 2013 den Zollkodex der Union verabschiedet.
Für den Versand von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union müssen Sie Ihrer Sendung Folgendes beifügen:
- eine Zollinhaltserklärung CN22 für Sendungen von 0 bis 2 kg, deren Gesamtwert der Ware weniger als 250 € beträgt
- eine Zollinhaltserklärung CN23 ür Sendungen von 2 bis 30 kg, deren Gesamtwert der Waren 250 € übersteigt
POST führt die detaillierte Computereingabe aller Zollinformationen durch:
- Absender & Empfänger
- Inhalt der Sendung
- Beschreibung des Inhalts: Beschreibung jeder Ware, Menge, Einheitsgewicht und Einheitswert.
Warenverkauf
Beim Verkauf von Waren müssen Sie auch den HS-Code angeben sowie das Herkunftsland der Waren.
Beispiel : Sie haben Ihren Wohnsitz in Luxemburg und verkaufen Hosen, die in China hergestellt wurden. Das Herkunftsland ist daher China und nicht Luxemburg.
Bei Sendungen im Wert von mehr als 1.000€ müssen Sie Folgendes hinzufügen:
- eine Rechnung in 2 Exemplaren mit dem Wert des Inhalts, die in einer transparenten Tasche an der Sendung angebracht werden muss. Bei Bedarf ist eine Pro-forma-Rechnung ausreichend;
- je nach Bestimmungsort eine Einfuhrlizenz oder ein Ursprungszeugnis der Produkte.
Um zu erfahren, welche Waren im Bestimmungsland akzeptiert werden, können Sie sich bei der Zollverwaltung erkundigen (https://douanes.public.lu/fr.html) .
Gut zu wissen
Zollformulare müssen von Ihnen ausgefüllt und auf die Sendungen geklebt werden.
Sendungen mit Waren außerhalb der EU können nicht in gelben Postbriefkästen abgegeben werden, sondern müssen in einer POST-Verkaufsstelle (Espace POST, Postamt, Point POST) abgegeben werden.