Garantierte Warnmeldung bei Auslösung eines Alarms

09 Februar 2023

Um die physische Sicherheit von Gebäuden zu schützen, ist es mittlerweile üblich, auf Alarmsysteme zurückzugreifen, mit denen gegebenenfalls Brände oder auch Einbruchsversuche gemeldet werden können. Auch wenn die Nutzer der Räumlichkeiten durch den Alarm vor Ort direkt vor einem Problem gewarnt werden, ist es wichtig, unverzüglich die Eigentümer oder auch die Feuerwehr und/oder die Rettungskräfte zu informieren. Dies soll ein schnelles Eingreifen sicherstellen, um eine heikle Situation unter Kontrolle zu bringen.

Das POST-Angebot Alarmis hat daher zum Ziel, die Übertragung eines Alarms an verschiedene Dienstleister zu garantieren. Diese Warnmeldungen können sowohl die Sicherheit eines Gebäudes und seiner Nutzer betreffen als auch die Sicherheit von gesundheitlich eingeschränkten Personen oder von Personen in Notsituationen. Bei den zu warnenden Personen kann es sich zum Beispiel um den Eigentümer oder Mieter von Räumlichkeiten handeln, um einen Angehörigen, um die Feuerwehr oder den Rettungsdienst oder um ein Unternehmen, das beauftragt ist, bei Gefährdung der Sicherheit eines Ortes einzuschreiten.

Ein gesichertes Spezialgerät

Insbesondere wird bei Alarmis-Kunden von den POST-Teams ein spezielles technisches Gerät installiert, das jederzeit und unter allen Umständen die Übermittlung des Alarms garantiert.

Die Anlage an dem zu schützenden Ort nutzt eine eigene Leitung, um die Verbindung mit den Dienstleistern zu garantieren, die im Falle eines Problems gewarnt werden sollen. Im Übrigen wurde Alarmis so entwickelt und konfiguriert, dass das System beim Versuch, die Verbindung zu trennen, eine Warnmeldung sendet. Außerdem haben die mit Alarmis verbundenen Dienstleister permanent einen Überblick über den Alarmstatus bei den Nutzern. Jeder Nutzer hat daher die Garantie, dass die Alarmübertragung funktioniert.

Verwaltung von bis zu 44 verschiedene Alarmen

Alarmis bietet jedoch nicht nur Sicherheit und Schutz von Personen oder Gebäuden, sondern ist auch eine Antwort auf die Herausforderungen in den Bereichen Risikomanagement und Effizienz. Denn über das System lassen sich verschiedene Arten von Warnmeldungen übermitteln. So können unter anderem Bewegungs-, Öffnungs-, Wasserstands- und Glasbruchmelder sowie selbstverständlich Brand- und Einbruchmeldesysteme ganz einfach eingebunden werden. Die Anlage ermöglicht die Übermittlung von bis zu 44 unterschiedlichen Alarmsignalen an einen oder mehrere Dienstleister.

Vorschrift in bestimmten Einrichtungen

Zunächst wurde das System für die Sicherheit von Personen in öffentlichen Einrichtungen entwickelt. Denn verschiedene Einrichtungen sind zur Nutzung eines solchen Dienstes verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser und Seniorenheime, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für noch nicht schulpflichtige Kinder wie Krippen sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder wie Schulen und Horte. Wie gesetzlich vorgesehen gewährleistet Alarmis eine Übermittlung des Alarms direkt an Rettungsdienste, an den CGDIS und an die großherzogliche Polizei.

Übermittlung zu öffentlichen oder privaten Dienstleistern

Alarmis kann also Alarme an öffentliche Dienstleister übermitteln, falls diese dies fordern oder zulassen, aber auch an private Akteure wie Sicherheits- oder Wachdienste.

Das von POST am zu überwachenden Ort installierte Übermittlungsgerät kann Alarmsignale an zwölf verschiedene, frei wählbare Kontakte senden. Allerdings muss jeder Kontakt seine formale Zustimmung zum Erhalt dieser Übermittlungen geben.

Ebenfalls von Bedeutung ist, dass jeder Alarm zu einer speziell für diesen Zweck vorgesehenen Plattform weitergeleitet wird, was eine wunschgemäße Konfiguration der Übermittlung von Warnmeldungen ermöglicht.

Die gesamte Übermittlung erfolgt redundant. Die Plattform ist in zwei räumlich getrennten Rechenzentren angesiedelt, um die permanente Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten.

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